Was ist die Anmeldung?

Germany By Viktorija Lomteva July 3, 2024

Wer länger als drei Monate in Deutschland lebt, muss die Adresse seines Wohnsitzes offiziell beim Bürgeramt angeben – das ist die Anmeldung. Die Rahmenbedingungen für die Anmeldung sind gesetzlich geregelt: Wer eine Wohnung bezieht, muss die neue Adresse innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der örtlichen Meldebehörde registrieren. Das gilt für einen Zuzug ins Bundesgebiet aus dem Ausland genauso wie für einen Umzug innerhalb derselben Stadt. Bei Nichtbeachtung droht ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro. Wir verraten Dir, für welche Behördengänge und Verträge Du die Anmeldung brauchst, wann und wo Du Dich anmelden musst und was es dabei zu beachten gilt.

 

Warum ist die Anmeldung so wichtig?

Die rechtliche Grundlage für die Anmeldung in Deutschland findest Du in Paragraf 17 des Bundesmeldegesetzes (BMG). Zu seinen wichtigsten Punkten gehört die zweiwöchige Frist für die Anmeldung nach einem Umzug. Außerdem regelt das Gesetz die Bedingungen für Abmeldungen, die Zuständigkeit für die Meldepflicht von Personen unter 16 Jahren und Neugeborene.

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Antragstellende eine entsprechende Anmeldebestätigung. Dieses Dokument wirst Du für verschiedene Behördengänge und Verträge brauchen: Beispielsweise, wenn Du eine Krankenversicherung beziehungsweise einen Handyvertrag abschließen oder eine Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis in Deutschland beantragen willst. Auch zum Eröffnen eines Bankkontos wird oft ein Nachweis verlangt, dass Du an der angegebenen Adresse auch tatsächlich wohnst. Bei Western Union Digital Banking werden neben der Meldebescheinigung aber je nach Einzelfall auch andere Dokumente akzeptiert, wie eine aktuelle Strom- oder Gasabrechnung.

 

Wann musst Du Dich anmelden?

Die Frist für eine rechtmäßige Anmeldung ist der erste Punkt im Paragraf 17 des Bundesmeldegesetzes: „Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.” Wer sich zu spät oder gar nicht anmeldet, handelt ordnungswidrig und muss mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 Euro oder anderen Strafen rechnen.

 

Welche Unterlagen brauchst Du für die Anmeldung?

Aber was braucht man für die Anmeldung eigentlich? Die notwendigen Dokumente bestätigen die Identität der zu meldenden Personen und sollen sicherstellen, dass diese auch wirklich den angegebenen Wohnsitz bezogen haben. Welche Unterlagen das sind, ist ebenfalls im Bundesmeldegesetz festgelegt. Zunächst müssen Antragstellende laut Paragraph 23 einen Meldeschein ausfüllen und unterschreiben. Im Anschluss legen sie folgende Dokumente bei einer Meldebehörde oder einem Bürgeramt vor:

  • Meldeschein
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass bzw. ein Ersatzdokument
  • Bestätigung des Wohnungsgebers

Personen, die aus einem Land außerhalb der EU kommen, müssen zusätzlich ein gültiges Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis vorlegen. Außerdem kann sich das genaue Prozedere für die Anmeldung von Gemeinde zu Gemeinde unterscheiden und Du kannst eine Vollmacht für die Anmeldung einer Wohnung ausstellen, damit eine andere Person den Behördengang übernimmt. Den Meldeschein und die Bestätigung des Wohnungsgebers bieten viele Kommunen zum Download oder zum Online-Ausfüllen an.

 

Den eigenen Wohnsitz anmelden

Auch die Art des Wohnsitzes kann bei der Anmeldung eine Rolle spielen: Wer Eigentümer ist, stellt sich die Wohnbescheinigung selbst aus. Wer zur Miete wohnt, braucht die Bestätigung des Wohnungsgebers. Dabei kann es einen Unterschied machen, ob Du eine ganze Wohnung oder ein WG-Zimmer gemietet hast und ob du zur Haupt- oder Untermiete wohnst.

 

Eigene Wohnung anmelden

Für die Anmeldung in einer Wohnung sind die bereits genannten Schritte erforderlich. Vermieter sind seit 2015 gesetzlich dazu verpflichtet, neuen Mietern rechtzeitig eine unterschriebene Wohnungsgeberbestätigung für das Einwohnermeldeamt auszuhändigen. Mit diesem Formular bestätigt der Vermieter oder Eigentümer schriftlich, dass Du in der entsprechenden Wohnung wohnst und Dich unter dieser Adresse anmelden darfst.

Das bedeutet, dass Du einen neuen Wohnsitz anmelden kannst, ohne den Mietvertrag vorlegen zu müssen. Andererseits ist die Anmeldung ohne die ausgefüllte und unterschriebene Wohnungsgeberbestätigung nicht möglich. Das macht sie zu einem der wichtigsten Dokumente für die Anmeldung in Deutschland und soll unter anderem die Vermieter vor Mietbetrug schützen.

 

Wohnsitz in einem WG-Zimmer anmelden

Grundsätzlich ist das Prozedere für eine Anmeldung in einer Wohngemeinschaft dasselbe wie für eine Wohnung. Was einen Unterschied machen kann, ist die Art des Mietvertrages für das WG-Zimmer und dementsprechend wie und von wem Du die Wohnungsgeberbestätigung bekommst. Denn für WGs kommen verschiedene Organisationsformen in Frage:

  • Ein einzelner Hauptmieter mit Untermietverträgen für die Mitbewohnenden
  • Alle Mitbewohner und Mitbewohnerinnen sind Hauptmieter
  • Jeder Mitbewohnende hat einen eigenständigen Mietvertrag für das jeweilige Zimmer

Als Wohnungsgeber gilt in der Regel der Eigentümer beziehungsweise die Eigentümerin. Für Vermieter entsteht eine Meldepflicht nach BMG, sobald sie einer anderen Person eine Wohnung, einzelne oder mehrere Räume zur Nutzung überlassen. Das ist für die Anmeldung in einer WG insofern relevant, als dass auch ein Hauptmieter die Wohnungsgeberbestätigung unterschreiben kann. Allein wegen der Meldepflicht nach BMG ist es aber wichtig, dafür die Zustimmung des Vermieters oder Eigentümers einzuholen.

 

Anmeldung mit einem Hauptmietvertrag vs. Anmeldung mit einem Untermietvertrag

Grundsätzlich unterscheiden sich Mietverträge in Haupt- und Untermietverträge. Hauptmieter sind immer namentlich im Mietvertrag aufgeführt. Überlassen sie die angemietete Wohnung ganz oder in Teilen einer dritten Person, handelt es sich um eine Untervermietung. Wer Räume oder ganze Immobilien untervermietet, muss sich das Einverständnis des Vermieters einholen. Wie bei einer Wohngemeinschaft unterschreiben auch bei anderen Untermietverhältnissen die Vermietenden die Wohnungsgeberbestätigung oder beauftragen Hauptmieter mit der Unterschrift.

 

Wo muss ich meinen Wohnsitz anmelden?

Wo Du deinen Wohnsitz registrieren kannst, kommt auf die jeweilige Gemeinde an. In größeren Städten brauchst Du oft einen Termin für die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt. In den weniger frequentierten Bürgerämtern kleinerer Gemeinden ist das dagegen meist nicht nötig. Außerdem bieten immer mehr Kommunen auch die elektronische Wohnsitzanmeldung an.

 

Anmeldung beim Bürgeramt

Ob Du in einem Bürgeramt eine Wohnung für die Anmeldung registrieren lässt oder zu einem Kundenzentrum musst, hängt davon ab, welchen Begriff die jeweilige Gemeine für ihre Meldebehörde verwendet. Erkundige Dich also zunächst nach der richtigen Stelle für den Behördengang und wie Du – falls nötig – einen Termin beim Bürgeramt für die Anmeldung bekommst. In größeren Städten wird die Terminvergabe meist online geregelt, wie z.B. in Berlin, Frankfurt am Main oder Köln. In kleineren Städten kannst Du meistens einfach zu den regulären Öffnungszeiten kommen. Du ziehst eine Wartenummer am Automaten und schließt die Anmeldung ab, sobald Du an der Reihe bist.

 

Online-Anmeldung

Für die elektronische Wohnsitzanmeldung hat Hamburg stellvertretend für alle Bürgerämter der Republik digitale Pionierdienste geleistet. Inzwischen nutzen auch Düsseldorf und fast 20 Kommunen in Schleswig-Holstein das System, über das sich eine Wohnung online anmelden lässt. Die bundesweite Verfügbarkeit des Angebotes ist in Arbeit.

Abgesehen vom richtigen Wohnort braucht es für die elektronische Wohnsitzanmeldung:

Die eigentliche Anmeldung des Wohnsitzes verläuft dann in drei Phasen:

  1. Informationen zur neuen Wohnung angeben und Wohnungsgeberbestätigung hochladen
  2. Download der Meldebestätigung nach erfolgreicher Prüfung durch das Amt und Aktualisierung der auf dem Ausweis gespeicherte Anschrift
  3. Adressaufkleber nach Erhalt per Post auf Personalausweis und ggf. Reisepass kleben

 

Was kostet die Anmeldung?

In der Regel berechnet ein Bürgeramt für die Anmeldung keine Gebühren. Ausnahmen wie Hamburg bestätigen die kostenlose Regel: Hier zahlst Du für die Anmeldung derzeit 13 Euro. In manchen Gemeinden ist der Behördengang also nicht gratis und mit einer geringen Verwaltungsgebühr verbunden.

 

Was passiert, wenn ich mich zu spät melde?

Wenn Du Deine Anmeldung zu spät oder gar nicht erledigst, verstößt Du gegen die Vorgaben des Bundesmeldegesetzes. Das kann mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro zu Buche schlagen. Dasselbe gilt für Vermieter, die ihren Mietern die Wohnungsgeberbescheinigung nicht rechtzeitig ausstellen. Ob eine Strafe fällig wird oder nicht, hängt häufig von der Kulanz der jeweiligen Behörde ab.

Noch teurer wird es aber, wenn Du unvollständige oder fehlerhafte Angaben machst oder Dich nur zum Schein bei einem Wohnsitz anmeldest: Dann drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro. Egal ob Wohnungsgeber oder Mieter – allein deshalb lohnt es sich, die Pflichten nach Paragraf 9 BMG ernst zu nehmen und die Meldebescheinigung rechtzeitig und wahrheitsgemäß auszufüllen.

 

Fazit

Nicht alle Länder nehmen die Anmeldung so ernst wie Deutschland. Deshalb ist es so wichtig, sich über die rechtlichen Rahmenbedingungen aus dem Bundesmeldegesetz und die notwendigen Details für den Behördengang zu informieren. Das vermeidet böse Überraschungen, die im Zweifel sogar mit einem saftigen Bußgeld einhergehen können. Außerdem brauchen in Deutschland lebende Personen die Anmeldebestätigung für eine Reihe wichtiger Anträge: von der Aufenthalts- über die Arbeitserlaubnis bis hin zum Abschluss einer Krankenversicherung oder eines Handyvertrags.

FAQs

  1. Was brauchst Du für die Anmeldung?
    Für die Anmeldung brauchst Du mindestens den ausgefüllten und unterschriebenen Meldeschein, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass bzw. ein entsprechendes Ersatzdokument sowie die Bestätigung des Wohnungsgebers. Personen aus Ländern außerhalb der EU müssen außerdem ein Visum oder eine Aufenthaltsgenehmigung vorlegen.
  2. Wann musst Du Dich anmelden?
    Für die Anmeldung gilt eine Frist von 14 Tagen nach dem Umzug in einen neuen Wohnsitz.
  3. Wo musst Du Dich anmelden?
    Die Anmeldung erfolgt wahlweise bei der örtlichen Meldebehörde oder online.
  4. Was kostet die Anmeldung?
    Die Anmeldung ist in den allermeisten Fällen kostenlos. Einige Ämter erheben aber eine geringe Verwaltungsgebühr.