Was ist die AWV-Meldepflicht? Das musst Du beachten

Money By Francesca Gerardis May 24, 2022

Vielleicht wolltest Du schonmal Geld ins Ausland überweisen und hast beim Online-Banking oder in einem Brief Deiner Bank den Hinweis „AWV-Meldepflicht beachten“ gesehen. Oder Dir hat jemand erzählt, dass es eine Anzeigepflicht bei internationalen Transfers gibt. Hinter der Abkürzung AWV steckt die Außenwirtschaftsordnung. Sie schreibt tatsächlich ein bestimmtes Prozedere vor, wenn Du Beträge in einer gewissen Höhe von Deutschland ins Ausland schickst oder Geld aus einem anderen Land erhältst. Erfahre hier, was genau die Außenwirtschaftsordnung in der Meldepflicht vorschreibt, wann sie greift und was Du für die korrekte Einhaltung der AWV-Meldung beachten musst.

Die wichtigsten Fakten zur AWV-Meldung

Die entscheidenden Punkte

  • Du musst Zahlungen von und ins Ausland ab einer bestimmten Höhe bei der Bundesbank melden.
  • Die AWV-Meldepflicht gilt für Beträge ab 12.500 EUR.
  • Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder von bis zu 30.000 EUR.
  • Privatpersonen können die Meldung nach AWV telefonisch erledigen.

Was ist die AWV-Meldepflicht?

Über die AWV-Meldung erfasst die Deutsche Bundesbank wichtige Daten für ihre Außenhandelsstatistik nach § 11 des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG). Deshalb schreibt der § 67 der Außenwirtschaftsverordnung eine Meldepflicht vor, die für Überweisungen von und nach Deutschland ab 12.500 EUR oder dem Gegenwert in einer anderen Währung gilt. Transfers ab diesem Betrag müssen Unternehmen und Privatpersonen bei der Deutschen Bundesbank melden.

Die Bundesbank ermittelt so wie viel Geld von Deutschland ins Ausland fließt und umgekehrt und kann entsprechende Zahlungsbilanzen erstellen und veröffentlichen. Die AWV-Meldepflicht gilt für Privatpersonen genauso wie für Unternehmen.

Wer muss die AWV-Meldung deklarieren?

Alle Einwohner und Einwohnerinnen Deutschlands müssen sich bei einer Auslandsüberweisung an die Meldepflicht halten. Also auch diejenigen, die zwar keine deutsche Staatsbürgerschaft haben, aber deren gewöhnlicher Aufenthaltsort, Wohnsitz oder Firmensitz sich in der Bundesrepublik befindet. Die Meldepflicht bei Überweisungen betrifft auch den Geldeingang auf ausländische Konten von in Deutschland ansässigen Personen.

Für welche Auslandsüberweisungen besteht Meldepflicht?

Die AWV-Meldepflicht greift also, wenn Du in Deutschland eine Auslandsüberweisung von mehr als 12.500 EUR (oder dem Gegenwert in einer anderen Währung) tätigst oder erhältst.

Die Meldung nach AWV bei der Deutschen Bundesbank gilt dabei für folgende Zahlungsarten:

  • Überweisungen in Euro (EUR) oder anderen Währungen
  • Barzahlungen
  • Schecks
  • Lastschriften
  • Aufrechnungen und Vergleiche
  • Einbringung von Vermögen und Rechten in Unternehmen, Zweigniederlassungen und Betriebsstätten

Das bedeutet: Auch wenn Du Bargeld senden und direkt den nächsten Western Union-Standort finden willst, gelten Beträge über 12.500 EUR als Auslandsüberweisung mit Meldepflicht.

Wie und wann muss ich eine Auslandsüberweisung melden?

Damit Du bei einer Überweisung die Meldepflicht einhältst und Bußgelder vermeidest, musst Du wissen, wann und wie Du die Bundesbank informieren sollst.

Fristen für die AWV-Meldung

Nach AWV gilt eine Meldefrist bis zum siebten Kalendertag des Monats nach der Auslandsüberweisung. Die Zeitspanne, in der Du deklarieren musst, hängt also von dem Datum ab, an dem Du die Überweisung sendest oder erhältst.

Zum Beispiel:

  • Du überweist am 20. Juni Geld nach Frankreich.
  • Meldeschluss ist demnach der 7. Juli.

Wie mache ich die Meldung?

Es gibt zwei Hauptwege, um bei einer Auslandsüberweisung der Meldepflicht gegenüber der Deutsche Bundesbank nachzukommen: die telefonische und die elektronische Meldung. Welche Meldung Du nutzten musst, hängt davon ab, wer das Geld sendet oder empfängt.

Privatpersonen:

  • Ein Anruf bei der Meldehotline der Bundesbank unter (0800) 1234-111 genügt.
  • Der Anruf ist kostenlos und an Wochentagen von 9:00 bis 15:00 Uhr möglich.
  • Für Meldungen aus dem Ausland kannst Du die +49 6131 377 4790 nutzen.

Unternehmen:

  • Elektronische Meldung online über das AMS-Portal der Bundesbank
  • Lade XML- oder CSV-Dateien hoch, um mehrere Berichte gleichzeitig einzureichen.

Die Bundesbank nimmt grundsätzlich keine AWV-Meldungen mehr in Papierform an. Meldeformulare auf der Website dienen nur der Ansicht.

Welche Angaben brauche ich zum Ausfüllen der Erklärung?

Egal wie Du die AWV-Meldung abgibst – telefonisch oder über das Online-Portal – Du musst immer dieselben Informationen bereitstellen. Fehler können zu Verzögerungen führen. Achte deshalb darauf, dass deine Angaben stimmen.

Wenn Du als Einzelperson oder Unternehmen eine Erklärung abgibst, braucht die Bundesbank folgende Informationen:

  • Vollständiger Name der Person oder des Unternehmens
  • Herkunftsland (Empfang) oder Bestimmungsland (Versenden)
  • Verwendungszweck für den Geldtransfer
  • Geldbetrag
  • Registrationsnummer
  • Kontaktdetails

Ausnahmen zur AWV-Meldung

Neben allen Überweisungen unter 12.500 EUR (oder anderen Währungsäquivalenten) gibt es weitere Ausnahmen, bei denen Du die AWV-Meldepflicht nicht beachten musst. Dazu gehören:

  • Warenimporterlöse
  • Erhaltene Zahlungen für exportierte Waren
  • Kredite und Einlagen mit einer Laufzeit von weniger als 12 Monaten
  • Rentenbezug aus dem Ausland
  • Bezahlen eines Abonnements bei einem ausländischen Anbieter

Wo finde ich den Hinweis zur AWV-Meldepflicht?

Die meisten Banken zeigen beim Online-Banking oder auf physischen und digitalen Kontoauszügen den Hinweis „AWV-Meldepflicht beachten“ an. Das kommt häufig auch bei Geldtransfers vor, bei denen die Verordnung gar nicht greift.

Denn am Ende ist der jeweilige Kontoinhaber dafür verantwortlich, eingehende oder ausgehende internationale Geldtransfers über 12.500 EUR zu melden. Die Bank ist nicht verpflichtet, diese zu deklarieren. Daher musst Du ggf. selbst prüfen, ob ein von Dir oder Deinem Unternehmen vorgenommener oder empfangener Geldtransfer der AWV-Meldepflicht unterliegt.

Was passiert, wenn ich die Meldepflicht bei Überweisungen nicht beachte?

Wenn Du Dich nicht an die Fristen der AWV-Meldung hältst oder sie ganz vergisst, verstößt Du gegen die AWV-Meldepflicht und begehst eine Ordnungswidrigkeit. Dafür kann ein Bußgeld von bis zu 30.000 EUR anfallen.

Auch verspätete, vergessene, unvollständige oder falsche Meldungen können Strafen nach sich ziehen. Eine Fristverlängerung ist in der Regel unwahrscheinlich. Wenn Du die Frist versehentlich verpasst, ruf am besten so schnell wie möglich bei der Bundesbank, um deine Auslandsüberweisung zu melden. So kannst Du ein Bußgeld möglicherweise vermeiden. Denk daran, dass Du den Monat angeben musst, in dem der Transfer erfolgt ist, und nicht den Monat, in dem Deiner Meldepflicht bei Überweisungen nachkommst.

Zusammenfassung

Die AWV-Meldepflicht greift bei allen Überweisungen ins Ausland oder von einem ausländischen Konto nach Deutschland mit Beträgen ab 12.500 EUR. Sie gilt für Privatpersonen und Unternehmen gleichermaßen. Wenn Du bei einer Auslandsüberweisung Deiner Meldepflicht nicht nachkommst, drohen hohe Bußgelder. Allerdings genügt für Privatpersonen auch ein simpler Anruf bei der Hotline der Bundesbank für die AWV-Meldung.

Die Bundesbank bekommt durch dieses System einen Einblick über die Geldströme zwischen Deutschland und anderen Ländern. Nur dank der Meldepflicht bei Überweisungen kann sie Zahlungsbilanzen und ihre Außenhandelsstatistik erstellen.

FAQs und Leitfäden

  • Was ist eine SEPA-Überweisung?
  • So leiten Sie eine Kontonummer aus einer IBAN ab
  • Online-Überweisungen zurückholen
  • Geld ins Ausland senden

Wie macht man als Privatperson eine AWV-Meldung?

Für die Einhaltung der AWV-Meldepflicht können Privatpersonen wochentags von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter (0800) 1234-111 die kostenlose Meldehotline der Bundesbank anrufen.

Wann muss ich die Meldung machen?

Der Meldepflicht bei Überweisungen musst Du nach einem erfolgten Transfer jeweils bis zum siebten Kalendertag des Folgemonats nachkommen. Das heißt, wenn Du beispielsweise im Mai einen Betrag über 12.500 EUR ins Ausland überweist oder von dort empfängst, musst Du bis zum 7. Juni bei der Bundesbank anrufen.

Was bedeutet es, wenn auf meinem Kontoauszug „AWV-Meldepflicht beachten“ steht?

Zunächst bedeutet es, dass bei einer Überweisung ins Ausland die Meldepflicht greifen kann. Ob Du Transfers wirklich bei der Bundesbank melden musst oder nicht, hängt von der Höhe des Betrags ab. Außerdem gibt es auch diverse Ausnahmen von der AWV-Meldung, beispielsweise für Rentenbezüge und bestimmte Kredite.

Welcher Betrag muss gemeldet werden?

Die AWV-Meldepflicht gilt für Geldtransfers von und ins Ausland ab einem Betrag von 12.500 EUR oder dem Gegenwert in einer anderen Währung