Arbeitsvisum für Deutschland: Voraussetzungen, Kosten und Antragsprozess

Money By Viktorija Lomteva July 2, 2024

Wenn du im Bundesgebiet arbeiten willst und nicht aus der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum kommst, brauchst du ein Arbeitsvisum für Deutschland. Das bedeutet, dass du die Einreiseerlaubnis bei der deutschen Botschaft in deinem Heimatland beantragen musst. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist die Vorlage eines unterschriebenen Arbeitsvertrags; außerdem gibt es Ausnahmen für Menschen aus bestimmten Ländern und Sonderregelungen für spezifische Berufsgruppen. Hier bekommst du die wichtigsten Infos für ein Arbeitsvisum in Deutschland auf einen Blick. Wer es beantragen muss und wie, worauf du dabei achten musst und welche Dokumente du in der Botschaft vorlegen musst.
 

Arbeitsvisum für Deutschland auf einen Blick

Ob du ein Arbeitsvisum für Deutschland brauchst und welches, hängt von deinem Herkunftsland und deinem Qualifikationsniveau ab. Die verschiedenen Arten von Visa zur Arbeitsaufnahme sind im Paragraph 18 des Aufenthaltsgesetzes geregelt:

  • Visum für Fachkräfte mit akademischer Ausbildung
  • Blaue Karte EU für Hochschulabsolventinnen und -absolventen sowie Drittstaatsangehörige für zeitlich befristete Tätigkeiten
  • Visum für Fachkräfte mit Berufsausbildung
  • Visum zur Beschäftigung bei berufspraktischer Erfahrung
  • Visum zur Arbeitsplatzsuche

Tipp: Der Visa-Navigator des Auswärtigen Amts hilft dir dabei, das passende Visum für deinen Fall zu bestimmen. Genaue Informationen zum Bewerbungsprozess bekommst du auch bei den deutschen Vertretungen in deinem Heimatland.

Dokumente und organisatorische Bedingungen für das Arbeitsvisum für Deutschland:

  • Unterlagen für den Antrag
  • Arbeitsvertrag (außer Visum für Arbeitsplatzsuche)
  • Bearbeitungszeit: bis zu drei Monate

 

Wer braucht ein Arbeitsvisum für Deutschland?

Nicht alle Menschen aus dem Ausland brauchen auch ein Arbeitsvisum für Deutschland.

  1. Staatsangehörige der EU-/EWR-Staaten und der Schweiz brauchen kein Visum, keine Aufenthaltserlaubnis und haben uneingeschränkten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt.
  2. Staatsangehörige aus Drittstaaten ohne Visumspflicht: Auch Bürgerinnen und Bürger ausgewählter können ohne Visum nach Deutschland einreisen und vor Aufnahme der Beschäftigung vor Ort eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Diese Regelung gilt für Bürgerinnen und Bürger aus Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, Neuseeland, dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland oder den USA.
  3. Staatsangehörige aus Drittstaaten mit Visumspflicht: Fachkräfte aus allen anderen Ländern müssen dagegen ein sogenanntes nationales Visum oder D-Visum beantragen, um in der Bundesrepublik arbeiten zu können. Das Schengen-Visum für Kurzzeitaufenthalte bis 90 Tage gilt nicht als Arbeitsvisum für Deutschland für Nicht-EU-Bürger.

Tipps:

  • Wenn Menschen aus nicht-visumspflichtigen Drittstaaten direkt nach der Einreise eine Beschäftigung aufnehmen wollen, lohnt es sich auch für sie vorab ein entsprechendes Arbeitsvisum zu beantragen.
  • Wer mehr als eine Staatsangehörigkeit besitzt, prüft am besten, ob eine der Staatsangehörigkeiten eine privilegierte Einreise ermöglicht.
  • Wer vom Ausland aus Schwierigkeiten bei der Jobsuche hat, kann ein Visum zur Arbeitsplatzsuche beantragen. Es ist bis zu sechs Monate gültig.

 

Was sind die Voraussetzungen?

Folgende rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen gelten für das Arbeitsvisum in Deutschland:

  1. Beschäftigungsverordnung: Die Freizügigkeitsregelung regelt den Arbeitsmarktzugang von Bürgern und Bürgerinnen aus der EU und EWR-Staaten, die Beschäftigungsversordnung limitiert ihn für Menschen aus Drittstaaten. Sie schreibt fest, unter welchen Voraussetzungen ausländische Arbeitnehmende zum deutschen Arbeitsmarkt zugelassen werden können.
  2. Vorrangprüfung: Die Bundesagentur für Arbeit ist gesetzlich zu Arbeitsmarktprüfungen verpflichtet, wenn Menschen aus Drittstaaten eine Beschäftigung in Deutschland aufnehmen wollen. Die sogenannte Vorrangprüfung ermittelt, ob es Bewerber gibt, an die laut deutschen Vorgaben Stellen bevorzugt vergeben werden sollen: beispielsweise Deutsche, EU-Bürger oder Personen, die bereits eine Niederlassungs- bzw. Aufenthaltserlaubnis haben.

Wer eine qualifizierte Ausbildung vorweisen kann, hat dabei grundsätzlich bessere Chancen. Das bedeutet hochqualifizierte Fachkräfte oder Menschen mit Hochschulabschluss oder einem nicht-akademischen Berufsabschluss.

Unabhängig von der genauen Qualifikation gelten für ein Arbeitsvisum in Deutschland folgende Voraussetzungen:

  • Konkretes Stellenangebot liegt vor
  • Die Qualifikation entspricht einem deutschen Bildungsabschluss
  • Deutschland erkennt die Qualifikation an
  • Eine ggf. erforderliche Berufsausübungserlaubnis ist vorhanden

Zusätzliche Voraussetzungen für Arbeitnehmende über 45 Jahre, die zum ersten Mal eine Arbeit in Deutschland aufnehmen:

  • Mindestbruttoverdienst in Deutschland von 45.540 € pro Jahr
  • Alternativ können Antragstellende eine Altersversorgung nachweisen, beispielsweise über eine spezielle Versicherung oder ein Bankkonto.

Bedingungen für Akademiker und Akademikerinnen mit anerkanntem Hochschulabschluss:

  • Erleichterter Arbeitsmarktzugang über den Aufenthaltstitel Blaue Karte EU
  • Konkretes Arbeitsplatzangebot liegt vor
  • Mindestgehalt von 55.200 € brutto/Jahr

Zusätzliche Regelungen für Engpassberufe wie zum Beispiel Fachkräfte für Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik sowie für Ärzte:

  • Der Verdienst ist mit dem Gehalt inländischer Arbeitnehmender vergleichbar.
  • Das Mindestgehalt beträgt 43.056 € brutto pro Jahr.

Bedingungen für Fachkräfte mit nicht-akademischer Ausbildung:

  • Die Art der Beschäftigung ist seit 2020 nicht mehr auf Engpassberufe limitiert.
  • Eine in Deutschland anerkannte Berufsausbildung befähigt zur Ausübung aller Berufe innerhalb der jeweiligen Qualifikation.
  • Es ist keine Vorrangprüfung erforderlich.

 

Welche Dokumente brauche ich?

Folgende Dokumente musst du bei deinem Termin bei der Botschaft vorlegen, damit du ein Arbeitsvisum für Deutschland beantragen kannst:

  • Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
  • Zwei aktuelle, biometrische Passfotos
  • Gültiger Reisepass
  • Wohnsitznachweis
  • Krankenversicherung für Deutschland, die ab dem Einreisedatum gültig ist und/ oder Reisekrankenversicherung für den Zeitraum bis zum Arbeitsbeginn
  • Arbeitsvertrag oder verbindliches Stellenangebot inklusive Nennung des Bruttojahresgehalts und detaillierter Beschreibung der Tätigkeit
  • Genehmigung der Bundesagentur für Arbeit (falls erforderlich)
  • Lebenslauf
  • Qualifikationsnachweise: Abschlusszeugnisse, Zertifikate u.ä.
  • Persönliches Anschreiben mit Angaben zu Zweck und Dauer des Aufenthalts
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Beleg über bezahlte Visagebühr
  • Erklärung zur Richtigkeit der Angaben

 

Wie viel kostet ein Arbeitsvisum?

Die deutschen Botschaften und Konsulate berechnen für den Antrag auf Erstellung eines Arbeitsvisums 75 Euro. Erkundige dich vorab, wie du die Gebühr bezahlen kannst: Meistens ist eine Überweisung erforderlich, die du aber in der lokalen Währung tätigen kannst.

Die Gebühr wird bei Ablehnung des Visums nicht erstattet. Achte deshalb darauf, dass du einen vollständigen Antrag einreichst. Falls du für den Antrag deine Geburtsurkunde oder Zeugnisse übersetzen lassen musst, fallen dafür auch entsprechende Kosten an.

 

Wie kann ich mich bewerben?

Wenn du die nötigen Voraussetzungen erfüllst und ein Arbeitsvisum beantragen kannst, befolge folgende Schritte:

  1. Stellenzusage: Bevor du damit anfängst, ein Arbeitsvisum zu beantragen, brauchst du eine feste Zusage für einen Job. Ausnahme: Du möchtest direkt in Deutschland auf die Suche gehen und das Visum zur Arbeitsplatzsuche beantragen.
  2. Passendes Visum wählen: Nutze den Visa-Navigator des Auswärtigen Amts oder informiere dich bei einer deutschen Vertretung über das passende Arbeitsvisum.
  3. Voraussetzungen prüfen: Informiere dich über die spezifischen Anforderungen für ein Arbeitsvisum für Deutschland für dein Heimatland sowie über die Voraussetzungen und notwendigen Dokumente für den Antrag.
  4. Termin bei deutscher Auslandsvertretung vereinbaren: Wenn du weißt, welches Visum du brauchst und alle Unterlagen zusammengetragen hast, kannst du den Termin für die Antragsstellung vereinbaren. Achte darauf, dass die Bearbeitung in der Regel mindestens einen Monat dauert.
  5. Antragsgebühr bezahlen
  6. Dokumente für den Termin zusammenstellen: Prüfe vor dem Termin den Antrag und alle notwendigen Dokumente auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit.
  7. Termin wahrnehmen: Je klarer du bei deinem Antrag vor Ort begründest, warum du in Deutschland arbeiten willst, desto besser.

Tipps:

  • Du kannst auch eine externe Agentur für den Visumsantrag engagieren. Achte in dem Fall unbedingt darauf, dass es sich um einen seriösen Anbieter handelt, damit du nicht schon zu Hause einem Einwanderungsbetrug zum Opfer fällst.
  • Wenn du bereits eine Stellenzusage in Deutschland hast, kann dein zukünftiger Arbeitgeber auch ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren für deine Einreise beantragen.

 

Checkliste

Mit dieser Checkliste behältst du bei deiner Bewerbung für ein Arbeitsvisum in Deutschland den Überblick über notwendige Anforderungen und Dokumente:

  1. Stellenzusage:

    • Arbeitsvertrag oder verbindliches Stellenangebot inklusive Nennung des Bruttojahresgehalts und detaillierter Beschreibung der Tätigkeit
    • Genehmigung der Bundesagentur für Arbeit (falls erforderlich)
    • Lebenslauf
    • Qualifikationsnachweise: Abschlusszeugnisse, Zertifikate u.ä.
    • Persönliches Anschreiben mit Angaben zu Zweck und Dauer des Aufenthalts
  2. Visumsantrag und Angaben zu deiner Person:
    • Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
    • Zwei aktuelle, biometrische Passfotos
    • Gültiger Reisepass
    • Wohnsitznachweis
    • Polizeiliches Führungszeugnis
    • Beleg über bezahlte Visagebühr
    • Erklärung zur Richtigkeit der Angaben
  1. Termin bei deutscher Auslandsvertretung vereinbaren

  2. Antragsgebühr bezahlen und belegen

  3. Dokumente für den Termin zusammenstellen
  4. Termin wahrnehmen und Arbeitsvisum für Deutschland beantragen

 

Fazit

Wenn du ein Arbeitsvisum für Deutschland beantragen möchtest, erhöht eine feste Stellenzusage deine Erfolgschancen deutlich. Abhängig von deiner persönlichen Qualifikation, Ausbildung und der vorgesehenen Dauer deines Arbeitsvertrags, gibt es verschiedene Arten von Arbeitsvisa in Deutschland: Das Visum für Fachkräfte mit akademischer Ausbildung, die Blaue Karte EU, das Visum für Fachkräfte mit Berufsausbildung, das Visum zur Beschäftigung bei berufspraktischer Erfahrung sowie das Visum zur Arbeitsplatzsuche. Damit dein Antrag erfolgreich verläuft, erkundige dich genau, welche Bedingungen für das jeweilige Arbeitsvisum in Deutschland gelten und beginne rechtzeitig damit, die notwendigen Unterlagen zusammenzustellen.

 

FAQs

  1. Welche verschiedenen Arten von Visa gibt es?
    Es gibt vier verschiedene Arten von Arbeitsvisa für Deutschland: Das Visum für Fachkräfte mit akademischer Ausbildung, die Blaue Karte EU, das Visum für Fachkräfte mit Berufsausbildung, das Visum zur Beschäftigung bei berufspraktischer Erfahrung. Hinzukommt das Visum zur Arbeitsplatzsuche.
  1. Wie hoch muss mein Einkommen für ein Arbeitsvisum sein?
    Das kommt auf die jeweilige Branche und dein Alter an: Arbeitnehmende über 45 Jahre, die noch nie zuvor in Deutschland gearbeitet haben, müssen mindestens 45.540 € brutto pro Jahr verdienen, Akademiker und Akademikerinnen jährlich 200 € und Fachkräfte in sogenannten Engpassberufen 43.056 € brutto pro Jahr.
  2. Für welche Berufe braucht man eine Berufsausübungserlaubnis?
    Die Berufsausübungserlaubnis ist für reglementierte Stellen erforderlich, beispielsweise im Pflege-, Gesundheits- und Bildungswesen.
  3. Wie beantrage ich ein Arbeitsvisum in Deutschland?
    Der Antrag erfolgt bei einem deutschen Konsulat oder einer deutschen Botschaft in deinem Heimatland unter Vorlage aller notwendigen Unterlagen.