Häufig gestellte Fragen zum Pfändungsschutzkonto

Was ist eine Pfändung?

Es handelt sich um ein rechtliches Verfahren, das es einem Gläubiger ermöglicht, das Vermögen oder das Einkommen eines Schuldners zu pfänden, um eine Schuld zu begleichen. Das Verfahren wird durch das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch geregelt und umfasst mehrere wesentliche Schritte:

  1. Gerichtsbeschluss: Der Gläubiger muss einen Gerichtsbeschluss (Vollstreckungsbescheid) erwirken, der es ihm erlaubt, die Pfändung einzuleiten.
  2. Benachrichtigung: Der Schuldner wird von der Pfändung in Kenntnis gesetzt. Der Schuldner hat das Recht, die Pfändung anzufechten, wenn er sie für ungerechtfertigt hält.
  3. Pfändung von Vermögenswerten: Die Pfändung kann verschiedene Arten von Vermögenswerten betreffen, darunter:
  • Löhne: Ein Teil des Gehalts des Schuldners kann direkt bei seinem Arbeitgeber gepfändet werden.
  • Bankkonten: Guthaben auf dem Bankkonto des Schuldners kann eingefroren und gepfändet werden.
  • Eigentum: In einigen Fällen können auch Sachwerte Gegenstand einer Pfändung sein.
  1. Pfändungsfreigrenzen: Das deutsche Recht sieht einen gewissen Schutz für Schuldner vor, was bedeutet, dass nicht das gesamte Einkommen oder Vermögen gepfändet werden kann. So ist beispielsweise ein Mindestbetrag des Einkommens (Pfändungsfreibetrag) von der Pfändung ausgenommen, um sicherzustellen, dass der Schuldner seinen Lebensunterhalt bestreiten kann.
  2. Vollstreckung: Nach Erlass der Pfändung kann der Gläubiger den angegebenen Betrag einfordern, bis die Schuld vollständig beglichen ist.
Was geschieht im Falle einer Pfändung?

Liegt eine aktive Pfändung auf Ihrem Konto vor, sind wir gesetzlich verpflichtet, die Mittel zur Deckung der Forderung gemäß § 829 der Zivilprozessordnung zu sperren. Wir überweisen den Pfändungsbetrag 4 Wochen nach Erhalt des Pfändungsbeschlusses an den Gläubiger. Ihr Konto bleibt bis zur vollständigen Begleichung der Forderung gesperrt.

Was ist ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto)?

Ein Pfändungsschutzkonto, allgemein als P-Konto bezeichnet, ist eine besondere Art von Bankkonto in Deutschland, das einen Teil des Einkommens einer Person vor der Pfändung durch Gläubiger schützen soll.

Wenn Sie eine deutsche IBAN haben, sind Sie im Allgemeinen berechtigt, Ihr Western Union Digital Banking-Konto in ein P-Konto umzuwandeln. Diese Umwandlung stellt sicher, dass Sie im Falle einer aktiven Pfändung über einen monatlichen Freibetrag von 1.500 € (seit Juli 2024) verfügen, der Ihnen zur Verfügung steht und vor Gläubigern geschützt ist. Es gilt zu beachten, dass sich dieser Betrag bei einer aktiven Unterhaltspfändung verringern kann.

Bitte beachten Sie außerdem, dass wir verpflichtet sind, die SCHUFA AG über die Umwandlung Ihres Kontos in ein P-Konto zu informieren.

  • Jeder bestehende Bankkunde kann jederzeit bei seiner kontoführenden Bank die Führung seines Bankkontos als P-Konto beantragen. Die Pfändungsfreigrenze wird jedoch nur dann relevant, wenn der Kunde einer aktiven Pfändung unterliegt.
  • Pro Person darf nur ein Pfändungsschutzkonto bei einem Finanzinstitut geführt werden. Der Kunde hat der Bank zu versichern, dass er kein weiteres Pfändungsschutzkonto unterhält.
  • Die Umstellung auf ein P-Konto ist kostenlos und zieht keine zusätzlichen monatlichen Gebühren nach sich. Bereits bestehende Gebühren und Premium-Abonnementgebühren bleiben bestehen.
  • Wir haben 4 Werktage Zeit, um einen Antrag auf ein P-Konto zu bearbeiten.
  • Wurde das Konto bereits gepfändet, gilt der P-Konto-Schutz rückwirkend, wenn die Umwandlung innerhalb der vierwöchigen Sperrfrist erfolgt.

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